Wie kann ich auf Diskriminierung am Arbeitsplatz reagieren?

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Erlebt oder beobachtet man diskriminierende Äußerungen am Arbeitsplatz, kann es mitunter schwerfallen, die richtige Reaktion auf das unangemessene Verhalten zu finden. Die nachfolgenden Tipps helfen, besser mit einer solchen Situation umzugehen.

Bei diskriminierenden Äußerungen wie Witzen, Beleidigungen oder Behauptungen im Gespräch:

  • Ruhe bewahren und durch Körpersprache Sicherheit und Präsenz signalisieren.
  • Bei Schimpfworten, Vorurteilen, Witzen und Beleidigungen Ablehnung ausdrücken und sich davon distanzieren.
  • Nicht von einer langen Liste an Behauptungen beirren lassen, stattdessen auf einzelne Äußerungen eingehen und argumentieren. Hierbei beharrlich bleiben.

Äußerungen hinterfragen:

  • Bei Behauptungen und angeblichen Fakten: "Woher wissen Sie das?" Wenn eine Quelle genannt wird, kann es ebenso sinnvoll sein, diese zu hinterfragen. Falls Sie über verlässliche Gegeninformationen verfügen, sollten Sie diese auf jeden Fall anführen.
  • Bei Witzen oder Verallgemeinerungen: "Ich verstehe den Zusammenhang nicht, können Sie mir das erklären?". Oft bemerken Personen, dass ein Witz diskriminierend war, wenn sie gezwungen sind, diesen in anderen Worten wiederzugeben.
  • Bei diskriminierenden Forderungen: "Wie würde das denn genau funktionieren?"
  • Einbeziehen anderer anwesender Personen, z.B. durch das Aufgreifen ihrer Argumente oder das Fragen nach ihrer Meinung.
  • Das Gespräch oder die Situation verlassen, falls Sie gerade nicht darauf eingehen können oder möchten. Sie sollten dennoch zu einem späteren Zeitpunkt darüber reden oder den Vorfall wenigstens der Beschwerdestelle oder dem oder der Vorgesetzten melden, damit solche Dinge nicht mehr vorkommen.

Falls Sie regelmäßig diskriminierende Äußerungen erleben oder benachteiligt werden, sollten Sie weitergehende Maßnahmen ergreifen:

  • Unterstützung bei Kolleg:innen und/oder Vorgesetzten suchen
  • Vorfälle als Gedankenstütze und Beweismittel detailliert notieren (wer, wann, wo, was)
  • Eine der hier aufgeführten Ansprechpersonen kontaktieren. Nach AGG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu helfen und Sie zu unterstützen.
  • Öffentliche Angebote wie Hilfstelefone, Vereine oder Beratungsstellen nutzen, falls Sie sich damit wohler fühlen
Dieser Artikel wurde von Carl Werthenbach Konstruktionsteile GmbH & Co. KG erstellt und zuletzt am aktualisiert.